
1. Insb. im längerund langfristigen Kreditgeschäft wird dem Kreditnehmer i. d. R. von der Kredit gebenden Bank kein über die gesamte Laufzeit fester Zinssatz zugesagt, sondern ein solcher, der in Anlehnung an die Veränderungen bestimmter Referenzzinssätze - Zentralbankleitzinssatz, Kapitalmarktzinssatz, international EURIBOR , EURO-LIBOR ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kredit-mit-variabler-verzinsung/kr
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